GKFX legt vor: 2024 Nachschusspflicht abgeschafft

GKFX SpreadDer bekannte Onlinebroker GKFX schaffte am 26. Juni 2017 die Nachschusspflicht ab. Damit ist die Gefahr negativer Kontosalden bei FX und CFDs nicht mehr gegeben. GKFX setzt damit die Vorgaben der BaFin für den CFD-Handel früher als vorgeschrieben um. Am 8. Mai hatte die BaFin ein Verbot für CFDs mit Nachschusspflicht bekanntgegeben und den Anbietern eine Frist von drei Monaten gesetzt, um dies in ihren Geschäftsmodellen zu verändern. Die neue Regelung soll Verluste beim CFD- und Forexhandel auf die Summe, die sich auf dem Handelskonto befindet, beschränkten.

Umstellung bei GKFX

Die Umstellung in den Regelungen von GKFX betrifft alle Kunden im deutschsprachigen Raum, die entweder bereits ein Handelskonto bei GKFX haben oder eines eröffnen möchten. Unter anderem nahm GKFX Änderungen in seinen Risikohinweisen vor.

GKFX will nicht nur die aktuellen Vorschriften der BaFin erfüllen und das Risiko für Trader senken, sondern auch CFDs für spekulative Anleger interessanter machen, die diese bislang aufgrund des Risikos gemieden haben. Bislang bestand das Risiko, mehr zu verlieren, als man eingesetzt hatte. Daher entschieden sich viele Trader eher für den Handel mit Derivaten. Forex und CFDs waren für diese Zielgruppe bislang trotz ihrer Vorteile gegenüber Optionsscheinen oder Zertifikaten wenig attraktiv. Dies möchte GFKX nun ändern.

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Nachschusspflicht birgt hohe Risiken

Die Nachschusspflicht konnte bisher sehr hohe Verluste zur Folge haben. Sogar das Risiko, sein komplettes Vermögen zu riskieren, ist nicht ausgeschlossen. Manche Broker arbeiten bisher mit einer uneingeschränkten Nachschusspflicht. Wenn ein Trader Verluste einfährt, wird er von seinem Broker dazu aufgefordert, diese umgehend auszugleichen.

Beim Kauf eines CFDs hinterlegt der Trader eine sogenannte Margin, also eine Sicherheitsleistung. Doch wenn sich nun der Kurs des Basiswerts nicht so entwickelt, wie es der Trader zuvor prognostiziert hat, erleidet er Verluste und die Sicherheitsleistung ist nicht mehr gegeben. Womöglich befindet sich zu diesem Zeitpunkt auch auf dem Tradingkonto kein Guthaben mehr. Der Trader wird nun aufgefordert, sein Konto auszugleichen und damit seine Sicherheitsleistung wieder aufzufüllen. Ist der Trader nicht in der Lage, rechtzeitig sein Konto wieder auszugleichen, kann der Broker die Positionen des Traders schließen. In diesem Fall spricht man von einer Zwangsglattstellung und auf den Trader kommen weitere Kosten zu.

GKFX überzeugt beim CFD- und Forexhandel

GKFX überzeugt beim CFD- und Forexhandel

Risiko- und Verlustmanagement beim CFD-Handel

Bislang wurde geraten, bei der Wahl eines Traders besonders auf die Konditionen zur Nachschusspflicht zu achten. Viele Broker bieten auch Möglichkeiten zur Kontrolle von Verlusten wie das Setzen von Stops an. Zudem sollten sich Trader auch weiterhin immer darüber im Klaren sein, welche Risiken der Handel mit Hebelprodukten wie CFDs mit sich bringt.

Übrigens boten einige Anbieter bereits vor dem Verbot von CFDs mit Nachschusspflicht durch die BaFin kundenfreundliche CFD-Angebote ohne Nachschusspflicht an. Aber spätestens jetzt müssen die Anbieter reagieren, wie es GKFX nun bereits getan hat. Am 8. Mai erließ die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eine sogenannte Allgemeinverfügung nach Paragraf 4b des Wertpapierhandelsgesetzes und beschränkte damit den CFD-Handel. Die Vermarktung sowie der Verkauf von Differenzkontrakten mit Nachschusspflicht an Privatkunden ist in Zukunft nicht mehr erlaubt.

Entscheidung im Sinne des Anlegerschutzes

Elisabeth Roegele, die Exekutivdirektorin der BaFin, begründete die Maßnahme damit, dass ihre Behörde bei der Nachschusspflicht bei CFDs erhebliche Bedenken hinsichtlich des Anlegerschutzes habe und diese vor allem für Privatkunden ein unkalkulierbares Verlustrisiko bedeute. Damit machte die BaFin erstmals von ihrem Recht zur Produktintervention Gebrauch. Die Beschränkung des CFD-Handels war aus Sicht der BaFin notwendig, um Privatanleger zu schützen.

Die Behörde gab den Anbietern von CFDs drei Monate Zeit, um ihre Geschäftsmodelle anzupassen. Bereits Ende 2016 kündigte die BaFin das Verbot von CFDs mit Nachschusspflicht an. Einige Broker reagierten daher bereits zu Anfang des Jahres. CFDs ohne Nachschusspflicht sind weiterhin erlaubt.

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GKFX: Britischer Broker mit Niederlassung in Frankfurt am Main

Der britische Broker GKFX betreut seine deutschen Kunden von Frankfurt am Main aus. Daher unterliegt das Unternehmen auch den Vorschriften der BaFin. Das Unternehmen ist allerdings weltweit aktiv. Daher gelten die neuen Konditionen im CFD-Handel nur für die Kunden aus deutschsprachigen Ländern. GKFX hat sich seit seiner Gründung 2009 einen Namen als Forex- und CFD-Broker gemacht. Privatanlegern stehen mehr als 50 Währungspaare und über als 350 CFDs zur Verfügung, die unter anderem über den MetaTrader 4 gehandelt werden können. Trader kommen bei GKFX in den Genuss von Hebeln bis zu 400:1 und einen kommissionsfreien Handel. Die Spreads variieren.

Erweiterbare Handelsplattform

Für den MetaTrader stellt der Broker zusätzliche Funktionen und Erweiterungen über MyFX zur Verfügung. Diese sind allerdings erst ab einem Kontostand von mindestens 2.000 Euro nutzbar. Zudem müssen in den ersten drei Monaten mindestens 50 Lots gehandelt werden, damit die Lizenz nicht verfällt. Wer Handelsstrategien im automatisierten Handel nutzen möchte, kann dies über den Expert Advisor. Darüber hinaus steht mit dem WebTrader eine weitere Handelsplattform zur Verfügung, die vor allem für Trading-Einsteiger interessant ist, da sie sehr einfach und intuitiv nutzbar ins. Die Kunden von GKFX können sich auch eine Trading-App herunterladen.

Der Broker GKFX hält nützliche Extras für seine Kunden bereit

Der Broker GKFX hält nützliche Extras für seine Kunden bereit

Kontomodelle für Privat- und Geschäftskunden

GKFX bietet insgesamt vier verschiedene Kontomodelle an. Bei den Varianten „Variabel“ und „Fix“ ist keine Mindesteinzahlung notwendig und auch die Kontoführung ist kostenlos. Diese entscheiden sich hinsichtlich der Spreads und der handelbaren Lots. Dazu wird ein VIP-Konto ab einer Mindesteinzahlung von 25.000 Euro sowie ein Corporate-Konto für Unternehmen angeboten.  Zur Kontoeröffnung müssen Trader Angaben zu Beruf, Einkommen, Vermögen und ihrer Tradingerfahrung machen. Dies ist aufgrund der Vorgaben der zuständigen Regulierungsbehörden notwendig. Neben Banküberweisungen können die Kunden von GKFX auch Onlinezahlungsdienste und Kreditkarten nutzen, um Geld auf ihr Handelskonto einzuzahlen.

Live-Trading und umfassendes Schulungsmaterial

Vor allem Einsteigern wird bei GKFX ein sehr gutes Schulungsmaterial geboten. Besonders beliebt ist das Live-Trading, bei dem man regelmäßig erfahrenen Tradern über die Schulter schauen kann. Darüber hinaus werden auf der Webseite Videos, Tutorials und Anleitungen angeboten. Zudem existiert ein umfangreicher Research- und Analysebereich auf der Webseite. Hier geben Experten ihre Einschätzungen zur aktuellen Marktsituation ab und die Trader finden viele aktuelle Informationen und Analysen.

Fazit – Broker reagierte unverzüglich auf BaFin-Verbot der Nachschusspflicht

GKFX reagiert auf das Verbot von CFDs mit Nachschusspflicht durch die BaFin und stellte am 26. Juni 2017 sein Angebot um. Damit riskieren Trader nun nicht mehr, bei Verlusten mit ihrem gesamten Vermögen zu haften. Darüber hinaus könnte das CFD-Trading nun auch für Anleger attraktiv werden, denen zuvor das Risiko zu hoch war.

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